30-11-2010, 21:29
(30-11-2010, 21:27)sollniss Wrote: Es ist eine massive Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes.
Genau deswegen werd ich Einspruch einlegen
Zur Not eben beim Gericht.
Ich meine über die Grundgesetzte können die sich doch nicht einfach hinwegsetzen zumahl in Art. 5 steht "Zensur findet nicht statt.", was dann devinitiv geschieht.