Create an account


JMStV

#11
(30-11-2010, 21:27)sollniss Wrote: Es ist eine massive Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes.

Welcome to new China. More to follow ...

Zudem ist es praktisch nicht umsetzbar.

Soweit ich das sehe hat das hier nichts mit Zensur zu tun. Das ist Jugendschutz.

Auf die Gefahr hin jetzt als Besserwisser da zu stehen zitiere ich mal Artikel5 Absatz2 aus dem Grundgesetz:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Solange auf Seiten ab achtzehn (anders als in Spielen) alles erlaubt ist ist es in Ordnung.

Außerdem scheint es sich ja wie silencer schon erwähnte um einen unverbindlichen Hinweis zu handeln.

Ob das ganze sinnvoll ist ist eine andere Frage.
Reply

#12
(30-11-2010, 22:49)elanrod Wrote: Ob das ganze sinnvoll ist ist eine andere Frage.

und genau da würde ich den knackpunkt sehen,

in einer perfekten welt ist das ein tolles system, wo sich pappa mit der kleinen anne hinsetzt und ihr beibringt daß das rote zeichen böse ist und sie nur auf die seite vom kika darf, die für alle altergruppen freigegeben ist.

Stattdessen lernte die kleine Anne in ihren ersten paar Stunden Internet aber goatse, meatspin 4chan und z0r.de kennen und ist für immer versaut Smile

Weil Erziehung immernoch ein Tabuthema ist, mir kommts oft so vor als will die Politik Eltern/Familien zucker in den Arsch blasen weil ein ehepaar in solchen dingen eh meistens gleicher Meinung ist und sie dann gleich zwei potentielle wähler verlieren.

Als ob die Politik sagt "Ihr braucht euch nicht mit der Erziehung eurer Kinder abgeben, setzt sie wie gewohnt vor den Fernseher und den Computer und sie erziehen sich alleine, wir sorgen dafür das alles jugendgefährdende eingestampft und verboten wird"
Reply

#13
Die Zensur findet nicht nur für Minderjährige statt, da ein vom Anbieter nicht eingestuftes Angebot vom Netz genommen werden muss.
(Oder eine Strafe von bis zu 500K Euro gezahlt werden muss)

Jenes ist eine Einschränkung!
Das Verlangte kann z.B. ein Webmaster einer großen Seite kaum realisieren und da er kein Risiko eingehen will muss er am Ende "ab 18" reinhauen weil er sich sonst evtl strafbar macht.
Das schränkt einen ein.
Es gibt 14M .de Domains und ich glaube, dass viele dieser Domains nicht mit dem Gesetz klarkommen werden, da bei gewerblichen Seiten ein "Jugendschutzbeauftragter" angegeben werden muss. -> geschieht dies nicht wird mit Geldstrafen geahndet
Reply

#14
ok, wenn sie es doch verbindlich machen (ich geb zu ich habs nur überflogen) dann wärs scheisse und würde dicke löcher ins deutsprachisge web schiessen.

Möglich ist das schon, wie mit der Impressumspflicht, und durchaus denkbar das bereits ein haufen Anwälte von der Sorte Abmahngeier in ihren Startlöchern sitzen und sich grade die Lippen lecken, das ist schon ein riesengeschäft wenn ein Student mal ne mp3 runterlädt oder bei Marions Kochbuch ein bild verlinkt wird. aber bis zu 500k? jau, das wird dann lustig wenns gesetzliche Pflicht wird
Reply

#15
(30-11-2010, 23:12)obi Wrote: Die Zensur findet nicht nur für Minderjährige statt, da ein vom Anbieter nicht eingestuftes Angebot vom Netz genommen werden muss.
(Oder eine Strafe von bis zu 500K Euro gezahlt werden muss)

Interessant, wenn das Stimmt dann war ich im unrecht und werde mich wohl eurem Kampf gegen die Zensur anschließen...

Wobei man sich immernoch streiten kann ob es nun wirklich Zensur ist, schließlich kann man alles veöffentlichen solange man die Seite als ab 18 markiert. Oder habe ich wieder ein Teil des Gesetzes nicht mitbekommen?

Quelle wäre trotzdem Interessant im verlinkten Artikel steht nämlich nichts davon, dass Betreiber ihre Seite vom Netz nehmen müssen wenn sie sie nicht einstufen.

Reply

#16
Okay, da stellt sich mir als Webmaster natürlich eine Frage: Wie hat diese Klassifizierung auszusehen?
Kann ich meine Website einfach irgendwo als Ü18 markieren, damit ich mir über den Scheiß keine gedanken machen muss? Das ist echt einfach wieder so ein Schwachsinn.
There is a theory wich states that if ever anyone discovers exactly what the Universe is for and why it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
Reply

#17
Genau das ist wieder Schwachsinn...

Für die, die es interessiert hier der Gesetzestext:

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html

Schaut euch mal §24 an Wink
Reply

#18
Die Meldung kommt von Juni '10 und wo sich dieser Gesetzesentwurf befindet, hat er noch einen etwas längeren Weg vor sich (den er eh nich schaffen wird, nach meiner Einschätzung).
Ich kann auch den ganzen Kram von Zensur im Zusammenhang mit Jugendschutz blablabla nicht mehr hören. Die Politiker begeben sich da in einen Bereich, den sie selber noch gar nicht richtig einschätzen können, selbst wenn Kluge Köpfe im Spiel sein mögen, die Angst vor Dingen die die Jugend noch mehr verkümmern lassen könnte, treibt ihre Politik und am Ende kommt eh nichts bei raus. Ich weiß selber nich was ich hiermit sagen will, aber ich vergleichs mit dem Thema Killerspiele, der Gesetzesentwurf für ein Verbot war auch schon vorhanden, doch wir wissen das bis Heute nichts daraus resultiert ist.

gerade nochmal rübergeschaut und gesehen das Elter entscheiden können ob sie auf den Schutz zurück greifen wollen(?). Naja, wer selbst nicht auf seine Kinder acht geben kann.. hat selber Schuld.
Reply

#19
(01-12-2010, 22:37)Geramont Wrote: gerade nochmal rübergeschaut und gesehen das Elter entscheiden können ob sie auf den Schutz zurück greifen wollen(?). Naja, wer selbst nicht auf seine Kinder acht geben kann.. hat selber Schuld.
Und genau das ist der Grund warum es für mich nicht unter Zensur fällt. Der dienst wird dann wohl nur von Paranoiden Eltern verwendet die Angst haben, dass ihre Kinde durch das Internet verdorben werden.
Es ist jedenfalls keine Pflicht. Wenn z.b. mein 12 Jähriger Sohn auf 4chan surfen will, kann er dies auch solange ich den Schutz nicht aktiviere.
Da viele Eltern sowieso damit überfordert sein werde wird es wohl nur von den wenigsten verwendet.
Oder habe ich jetzt etwas völlig falsch verstanden?
[Image: smily.gif]
Reply

#20
(02-12-2010, 12:31)Alion Wrote:
(01-12-2010, 22:37)Geramont Wrote: gerade nochmal rübergeschaut und gesehen das Elter entscheiden können ob sie auf den Schutz zurück greifen wollen(?). Naja, wer selbst nicht auf seine Kinder acht geben kann.. hat selber Schuld.
Und genau das ist der Grund warum es für mich nicht unter Zensur fällt. Der dienst wird dann wohl nur von Paranoiden Eltern verwendet die Angst haben, dass ihre Kinde durch das Internet verdorben werden.
Es ist jedenfalls keine Pflicht. Wenn z.b. mein 12 Jähriger Sohn auf 4chan surfen will, kann er dies auch solange ich den Schutz nicht aktiviere.
Da viele Eltern sowieso damit überfordert sein werde wird es wohl nur von den wenigsten verwendet.
Oder habe ich jetzt etwas völlig falsch verstanden?

Du hast den Text gut verstanden allerdings erklärt er den JMStV Nur sehr unvollständig.
Für mehr Infos siehe obis Link
(http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html)
Wie obi schon sagte §24 ist besonders interessant.
Reply




Forum software by © MyBB Theme © iAndrew 2016