(31-03-2011, 21:19)obi Wrote: Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
Die Disskussion hatten wir schonmal im IRC, das was auf Wikipedia steht stimmt nicht.
Ich find grad die Quelle nicht mehr aber alles was auch nur im entferntesten wie ein Kind aussieht ist ein Kind, und wenn dieses Kind nackt ist o.ä. ist das Kinderpornografie. Ich glaube sogar, dass sogar Texte die beschreiben wie ein Kind Sex hat als Kinderpornografie gelten.
Selbst wenn die Schauspieler/whatever über 18 ist aber unter 18 aussieht ist das Kinderpornografie.