(30-11-2010, 21:27)sollniss Wrote: Es ist eine massive Einschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes.
Welcome to new China. More to follow ...
Zudem ist es praktisch nicht umsetzbar.
Soweit ich das sehe hat das hier nichts mit Zensur zu tun. Das ist Jugendschutz.
Auf die Gefahr hin jetzt als Besserwisser da zu stehen zitiere ich mal Artikel5 Absatz2 aus dem Grundgesetz:
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Solange auf Seiten ab achtzehn (anders als in Spielen) alles erlaubt ist ist es in Ordnung.
Außerdem scheint es sich ja wie silencer schon erwähnte um einen unverbindlichen Hinweis zu handeln.
Ob das ganze sinnvoll ist ist eine andere Frage.