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Habt ihr Pornos auf dem PC?

#11
(31-03-2011, 21:28)THD Wrote: Ich glaube du hast sicher mal von nem erasersys gehört man nent es auch virtual box wenn man die richtig einstellt läd es genau die daten die es vor dem letzten system startup auch hatte also sozusagen wie n blatt papier auf dem immer die schrift verschwindet die man letztes mal draufgeschrieben hatte. und auserdem giebts sehr gute datenlösch programme wo keine spurübrigbleibt

Okay wenn du immer ein altes eingefrorenes System lädst kann das klappen.
Oft werden die Daten jedoch auch von Virtual Box beim herunterfahren nicht aus der Virtuellen Platte gelöscht.
Oder nur der Index der Dateien und nicht die Dateien selbst.
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#12
(31-03-2011, 19:57)Harry the Hutt Wrote: Ein Animeporn is ein Animeporn.
Hentai beschränkt sich auf die Animes, in denen Minderjährige, Aliens und co. vorkommen.
Also laut http://de.wikipedia.org/wiki/Hentai beschränkt sich das nicht auf 'abartige' pornographische Darstellungen.


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#13
(31-03-2011, 21:19)obi Wrote: Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.

Die Disskussion hatten wir schonmal im IRC, das was auf Wikipedia steht stimmt nicht.
Ich find grad die Quelle nicht mehr aber alles was auch nur im entferntesten wie ein Kind aussieht ist ein Kind, und wenn dieses Kind nackt ist o.ä. ist das Kinderpornografie. Ich glaube sogar, dass sogar Texte die beschreiben wie ein Kind Sex hat als Kinderpornografie gelten.
Selbst wenn die Schauspieler/whatever über 18 ist aber unter 18 aussieht ist das Kinderpornografie.
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#14
(02-04-2011, 19:50)sollniss Wrote: [...]das was auf Wikipedia steht stimmt nicht.[...]

Wikipedia ist angeblich eine 'gute' Informationsquelle, aber da jeder da etwas reinschreiben kann stimmt nicht alles.
(02-04-2011, 19:50)sollniss Wrote: [...]Selbst wenn die Schauspieler/whatever über 18 ist aber unter 18 aussieht ist das Kinderpornografie.

Das kommt drauf an
-Wenn eine Bestätigung von Publisher vorliegt dann gilt dies nicht
-ohne eine solche Bestätigung tritt oben genanntes inkraft, und zwar so lange bis eine Bestätigung vorliegt.
Nachdem THD in den Tiefen des Internets von der Langeweile übernommen wurde, die ihn dazu brachte seine Bookmarks aufzuräumen. Unter diesen fand er Links, die zu komischen Loops führten.Daraufhin nahm er die Spur auf und fand z0r wieder, besiegte die Langeweile, auf das sie nie wieder kehren würde.
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